| Auswärtiges Amt Stand 16.07.2012 |
Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo, Alexandria, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf
geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten –wo möglich-
vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. Auf dem Sinai kam es in den letzten Monaten wiederholt zu kurzfristigen Entführungen / Geiselnahmen von Touristen. Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen
weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort: Landesspezifische Sicherheitshinweise Jährlich verbringen ca. eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Ihre Zahl hat zuletzt wieder deutlich zugenommen, insbesondere in den Urlaubsgebieten am Roten Meer. Das Land
verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken (insbes. Südwesten Ägyptens / Sinai)
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und
Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Oweinat. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Auf dem Sinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Es ist ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar, das auch für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, nicht ausgeschlossen werden kann. Ende Mai 2012 wurden auf dem Süd-Sinai, in der Nähe
von Dahab, zwei US-Bürger entführt. Mitte Juli kam es erneut zu einer Entführung von US-Touristen in Zentral-Sinai. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion im Nord-Sinai kommt es in dieser Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen und Straßenblockaden. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten. Von Reisen in dieses Gebiet,
insbesondere das Grenzgebiet zum Gaza-Streifen, wird daher derzeit dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt.
Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr grundsätzlich geöffnet. Freitags ist die Grenze geschlossen.Es kann jederzeit zu einer kurzfristigen oder auch länger andauernden Schließung von Rafah kommen. Die zuständigen deutschen
Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.
Diese Öffnung von Rafah gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein
ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen
Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten
ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass es bei Ein- und Ausreisen wg. Hindernissen auf palästinensischer und/oder ägyptischer Seite zu langen Wartezeiten kommen kann. Von palästinensischer Seite ist es in den letzten Wochen bereits zu mehrtägigen Schließungen des Grenzüberganges gekommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.
Anschläge auf Hotels und Touristenziele gab es zuletzt im Februar 2009. Anschlags- und
Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und
Libyen geboten. Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer stark erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von
nächtlichen Überlandfahrten wird auch deshalb dringend abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich
und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch
geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen
einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot
der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere
strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist
eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen. In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, nach denen insbesondere allein reisende Frauen sexueller Belästigung ausgesetzt sind.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche
Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich.
Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Derzeit beträgt die Gebühr 15 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR).
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Reisen mit Dienst- und Diplomatenpässen; für solche Reisen muss ein biometrisches Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragt werden. Wegen der seit 15. Januar 2012 vorgeschriebenen Abnahme von Fingerabdrücken ist persönliche Vorsprache erforderlich. Ein Erwerb eines Visums an der
Grenze ist nicht möglich; es erfolgt ausnahmslos Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja; Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
vorläufiger Reisepass
Ja; Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis
Ja; Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt.
Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
vorläufiger Personalausweis
Nein
Kinderreisepass
Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Anmerkungen
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat
erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren
(z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem
Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Militärfahrzeugen und Militärpersonal ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter
www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa
Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß
aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer
Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene
die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio
(Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Meningokokkenmenigitis (ACWY), bei Langzeitaufenthalten
oder besonderer Exposition auch Hepatitis B iund Tollwut empfohlen.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malariarisiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Fayoum nicht notwendig.
Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (helle,
körperbedeckende Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen
besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Die Prävalenz im Land ist gering (< 0,1% der Bevölkerung).
Hepatitis C
Die Erkrankung hat weltweit die höchste Prävalenz in einer Bevölkerung. Übertragungsrisiko besteht
insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden.
Durchfallerkrankungen Sehr häufig in Ägypten! Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene ließen sich
allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden.
Bitte lesen sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt unter folgendem link:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/333306/publicationFile/3270/DurchfallMerkblat
t.pdf
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein
Infektionsrisiko.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta,
Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.:
http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
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